Armut im Alter ist auch in der reichen Schweiz leider keine Seltenheit. Wir helfen Ihnen, wenn Sie finanzielle Sorgen haben und das Geld nicht mehr zum Leben reicht.

mann in anzug und mit kugelschreiber bespricht finanzdienstleistungen mit senior

Ergänzungsleistungen

Sie helfen, wenn die Rente nicht zum Leben reicht. Ergänzungsleistungen garantieren, dass die minimalen Lebenskosten der Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz gedeckt sind. Wenn Ihre Rente nicht für Ihren Lebensbedarf ausreicht, haben Sie vielleicht Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Die Ergänzungsleistungen (EL) bilden zusammen mit der AHV und der IV die 1. Säule des Dreisäulenkonzepts der Vorsorge in der Schweiz. Diese sichert die finanzielle Grundversorgung. Auf Ergänzungsleistungen besteht aus diesem Grund ein rechtlicher Anspruch. Der  EL-Rechner von Pro Senectute hilft Ihnen, einen EL-Anspruch abzuschätzen.

Um Ergänzungsleistungen beziehen zu können, müssen Sie diese bei einer Ihrer kantonalen EL-Stelle beantragen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Übergangsphase zum neuen Ergänzungsleistungsgesetz läuft Ende 2023 aus

Mit dem Ende der dreijährigen Übergangsphase steht nun die definitive Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) bevor. Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Bestimmungen für alle EL-Beziehenden.

Seit dem 1. Januar 2021 bestand für alle, die bereits vor 2021 EL bezogen hatten, während einer Übergangsfrist von drei Jahren wurde jeweils der Bedarf sowohl nach altem und neuem EL Gesetz berechnet und jeweils die vorteilhaftere Variante gewählt. Diese Übergangsphase endet nun auf den 31. Dezember 2023. Fortan kommt nur noch das neue ELG zur Anwendung. Das bedeutet, dass Senioren und Seniorinnen, die in den letzten drei Jahren noch nach dem alten EL Gesetz beurteilt wurden, mit Änderungen rechnen müssen.

Frühzeitig informieren

Pro Senectute empfiehlt den Seniorinnen und Senioren, welche nach altem EL-Recht beurteilt wurden, sich bei Unklarheiten an die kantonale Ergänzungsleistungsstelle oder an eines unserer Dienstleistungscenter zu wenden, um Informationen über die Auswirkungen und Folgen der Gesetzesänderungen auf ihren EL-Anspruch und die EL-Höhe zu erhalten.

Weitere Informationen

Individuelle Finanzhilfe

Reicht Ihre AHV-Rente trotz Ergänzungsleistungen nicht bis Ende Monat? Haben Sie all Ihre Sozialversicherungsansprüche ausgeschöpft und wissen nicht, wie Sie eine dringend benötigte Anschaffung finanzieren können? Pro Senectute Kanton Zürich unterstützt Menschen in finanziellen Notsituationen mit der Individuellen Finanzhilfe.

Wenn die bescheidenen Mittel zum Beispiel für ein dringend benötigtes Hilfsmittel oder für die Bezahlung von ungedeckten Gesundheitskosten nicht ausreichen, gibt es eine weitere Möglichkeit, wie wir Ihnen nach Überprüfung helfen können. Mit der Individuellen Finanzhilfe unterstützen wir im Auftrag des Bundes Jahr für Jahr ältere Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Allein im Kanton Zürich helfen wir jährlich rund 1’000 Personen, die auf finanzielle Unterstützung dringend angewiesen sind.

Möchten Sie ein Gesuch für Individuelle Finanzhilfe stellen? Wohnen Sie im Kanton Zürich und erfüllen die folgenden Voraussetzungen?

  • Sie befinden sich im ordentlichen AHV-Alter.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Schweiz.
  • Sie sind Bürger der Schweiz oder eines EU-/EFTA-Staates oder wohnen seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz.

Dann melden Sie sich bei uns für ein persönliches Beratungsgespräch.

Weitere Informationen

Weisses Telefon auf grünem Hintergrund

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch in einem unserer Dienstleistungscenter. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.